Verhalten auf Flugplätzen

Alle Piloten die nicht im Besitzt der bestandenen B -Schein Theorie sind und auf Fluggeländen im Mischbetrieb mit anderen Luftfahrern fliegen möchten , können am 11.11. um 19 Uhr im Infozentrum der Hamburger Stadtentwässerung an einer Einweisung " Verhalten auf Flugplätzen " teilnehmen . Im Norden sind dies folgende Flugplätze : Schleswig - Kropp , Itzehoe - Hungriger Wolf , Uetersen , Rotenburg - Wümme , Holste - Hellingst , Neustadt/Glewe und Lärz - Rechlin .
Die Teilnahme ist für DHV - Mitglieder kostenlos . Keine Anmeldung erforderlich . Bei Nachfragen 040 - 89018921 .

Happy landings Axel

Das Infozentrum - die Adresse lautet " Bei den St. - Pauli Landungsbrücken " die Strasse ist so klein es gibt keine Hausnummer .

Hallo Axel,

von einem frisch gebackenen Windenstart-Berechtigungsinhaber habe ich gehört, dass Verhalten auf Flugplätzen inzwischen zum Standard bei der Ausbildung zum Windenstart gehört. Jedenfalls wurde er eingeweisen und auf einem Flugplatz praktisch geschult. Eine besondere Bescheinigung gab es nicht.
Ist das also für alle Startberechtigungen ab einem bestimmten Termin so (Änderung der Ausbildung) oder hatte er Glück und sollte sich noch eine Bescheinigung holen?

Schönen Gruss,
Peter
(kann Samstag leider nicht fliegen, daher das gute Wetter …)

Hi,
ich habe bei Glidezeit im April/Mai 05 die Windenstartberechtigung in Rotenburg gemacht.
Da war diese Einweisung definitiv mit drin.
Nach dem aktuellen Stand gem. DHV sind dabei jetzt immer folgende Inhalte zu vermitteln:

Einweisung „Windenschleppstart“

3 UE Theorie in den Fächern:

Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Verhalten auf Flugplätzen im Mischflugbetrieb;

Praxisausbildung:

-mindestens 20 Windenschleppstarts,

-mindestens 10 Startleiterübungen,

Flugschulinterne Prüfung in T+P



Wurde glaube ich nur im Ausbildungsnachweisheft eingetragen. Das habe ich jetzt aber nicht mit zur Arbeit genommen :wink: gucke ich heute abend nochmal nach.
Kann die DHV-Seiten momentan nicht aufrufen.

Gruß,
Olaf

Im Mai 2004 wurden die Flugschulen angewiesen das Fach Verhalten auf Flugplätzen bei Ul - und Windenstartberechtigung in den Theorieunterricht aufzunehmen . Begründung war UL - Startberechtigungen finden eh auf Flugplätzen statt und die Windenstartberechtigung wird in sehr vielen Flugschulen auch auf Flugplätzen unterrichtet . Die Umsetzung brauchte natürlich ein wenig Zeit ( es mußte Unterrichtsmaterial erstellt werden und Personal geschult werden ) , aber in 2005 gehört es zum Pflichtprogramm .
Alle Piloten die in 2004 oder früher ihre Startberechtigung für Ul oder Winde gemacht haben möchte ich mit dem 11.11. ansprechen . Nach zwei Einweisungen im Feb. und April 2005 bin ich in den Fluggeländen von einigen Piloten angesprochen worden , ob ein weitere Termin möglich wäre? Mit diesem 3. Termin ( der auch noch auf der DHV - Homepage angekündigt wird ) müsste es sich auch erledigt haben .

Happy landings Axel

Gruss,
Peter
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