Hallo,
Bei den aktuellen Gesprächen mit dem DHV wurde nochmal bestätigt, dass auch der sogenannte „Handschlepp“ eine Form des Flugbetriebs/Startart darstellt.
Seit eines Erprobungsprogrammes kann einer Gruppe von Piloten vom DHV der Handschlepp erlaubt werden. Das angehängte PDF erläutert die Regelungen.
Für den Betrieb gelten einige Anforderungen, zusammengefaßt:
- Der geschleppte Pilot braucht einen Luftfahrerschein und die Schleppstartberechtigung
- Das Gelände muss zugelassen sein. Die Ausrüstung des Piloten muss zugelassen sein.
- Das Seil muss mind. 350daN halten und es muss eine Sollbruchstelle 120daN verwendet werden
- Eine verantwortliche Person in der Schleppmanschaft muss mit der Startart vertraut sein.
Bitte beachtet diese Regelungen und bringt euch nicht in Schwierigkeiten!
Gruss,
Peter
Handschl_Mustererlaubnis2010.pdf (181 KB)