Hallo zusammen,
bei dem Theorieunterricht am vergangenen Wochenende ist die Frage aufgetreten, wie es mit der Anerkennung von 30 Min.-Flügen aussieht,
die Piloten sich nach der bis zum letzten Jahr geltenden Regelung, selbst anerkennen lassen konnten.
Ich darauf heute morgen beim DHV angefragt und forlgende antwort erhalten:
Hallo Michael,
folgende Regelung gilt:
Wer vor dem 1.5.03 mindestens einen eigenbestätigten Höhenflug über 30 Minuten nachweist (mit A-Lizenz), kann die gesamte Ausbildung zur B-Lizenz nach den alten Bestimmungen durchführen. Diese Übergangsregelung gilt bis zum 30.4.06.
Grüße
Karl Slezak
DHV-Ausbildung/Sicherheit
Dementsprechend ist die gesammte Prüfung nach den alten Bestimmungen zu machen. Somit auch kein 20 bzw. 10 km Flug, sondern der bisherige Prüfungsflug…
Vielleicht ist es ja bei genügent Teilnehmern möglich im kommenden Frühjahr/Sommer eine entsprechende Prüfung in Neustadt-Gleeve durchzuführen…
Herzliche Grüße und allen eine schöne Woche,
Michael