Hinweis z. Handschlepp

Hallo,

Bei den aktuellen Gesprächen mit dem DHV wurde nochmal bestätigt, dass auch der sogenannte „Handschlepp“ eine Form des Flugbetriebs/Startart darstellt.

Seit eines Erprobungsprogrammes kann einer Gruppe von Piloten vom DHV der Handschlepp erlaubt werden. Das angehängte PDF erläutert die Regelungen.

Für den Betrieb gelten einige Anforderungen, zusammengefaßt:

  • Der geschleppte Pilot braucht einen Luftfahrerschein und die Schleppstartberechtigung
  • Das Gelände muss zugelassen sein. Die Ausrüstung des Piloten muss zugelassen sein.
  • Das Seil muss mind. 350daN halten und es muss eine Sollbruchstelle 120daN verwendet werden
  • Eine verantwortliche Person in der Schleppmanschaft muss mit der Startart vertraut sein.

Bitte beachtet diese Regelungen und bringt euch nicht in Schwierigkeiten!

Gruss,
Peter
Handschl_Mustererlaubnis2010.pdf (181 KB)